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   BSG, 14.02.1991 - 8 RKn 3/90   

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https://dejure.org/1991,4668
BSG, 14.02.1991 - 8 RKn 3/90 (https://dejure.org/1991,4668)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 8 RKn 3/90 (https://dejure.org/1991,4668)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 8 RKn 3/90 (https://dejure.org/1991,4668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungszuschlag - Untertage - Polen - Zeitpunkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 8/91

    Knappschaftsruhegeld - Leistungsgruppe - Vergütungsmerkmale - Vertreibungsgebiet

    Auch für die Einordnung einer im Vertreibungsgebiet verrichteten Tätigkeit innerhalb der HaVO sind die Vergütungsverhältnisse im Geltungsbereich des FRG maßgebend (Fortführung von BSG vom 14.2.1991 - 8 RKn 3/90 = SozR 3-2960 § 59 Nr. 1).

    Die fraglichen Beitragszeiten des Klägers sind also "nach deutschem Recht" zu bewerten (so der Senat im Urteil vom 14. Februar 1991, SozR 3 - 2960 § 59 Nr. 1).

    Zwar ist, wie vom Senat bereits im Urteil vom 14. Februar 1991 (SozR 3 - 2960 § 59 Nr. 1) herausgearbeitet, in den §§ 14 ff FRG eine eigenständige Regelung über die Berechnung des Leistungszuschlages zum Knappschaftsruhegeld nicht enthalten, so daß nach § 14 FRG die allgemeine Norm des § 59 RKG gilt.

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 4/98 R

    Zumutbare Verweisung, Arbeitsunfähigkeit in Polen als Ausfallzeit

    Die §§ 14 ff FRG sind von dem Rechtsgedanken getragen, daß die in den Geltungsbereich des FRG zuziehenden Berechtigten rentenrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Inland beschäftigt gewesen wären und hier ihr Arbeits- und Versicherungsleben zurückgelegt hätten (Senatsurteile vom 29. September 1997 - 8 RKn 16/96 -, Kompaß 1998, 227; 6. August 1992, SozR 3-5050 § 22 Nr. 2; 14. Februar 1991, SozR 3-2960 § 59 Nr. 1; 18. Dezember 1990, BSGE 68, 87 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96

    Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen

    Die fraglichen Beitragszeiten des Klägers sind also "nach deutschem Recht" zu bewerten (so der Senat in den Urteilen vom 14. Februar 1991, SozR 3-2960 § 59 Nr. 1 und vom 6. August 1992, SozR 3-5050 § 22 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - L 2 KN 259/99

    Rentenversicherung

    Auf die Qualifikation der Tätigkeit als bergmännische in Polen abzustellen widerspräche dem Eingliederungsprinzip und würde den Kläger insoweit - wie er selbst nicht verkennt - besser stellen, als wenn er in der Bundesrepublik gearbeitet hätte (vgl. auch BSG SozR 3-2960 § 59 Nr. 1).
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